Das Architektenhaus
Das Architektenhaus bietet nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile. Es wird nämlich bei der individuellen Planung nicht nur von dem Architekten sehr viel Engagement erwartet. Um das eigene Traumhaus zu bauen, muss selbst der Bauherr sehr kreativ sein und auch sehr viel mitarbeiten.
Die Funktionen des Architekten
Bei dem Neubau hat der Architekt nicht nur eine vorbereitende, sondern auch eine beaufsichtigende Funktion. Allerdings ist der Bauherr selbst von dem Grundstückskauf bis hin zur Wahl der Handwerker der vertragliche Partner der Firmen, die am Bau beteiligt sind. Der Bau über den Generalunternehmer ist dagegen der einzige Vertragspartner des Bauherren. Die Art und Umfang der Architektenleistungen sind davon abhängig, für welche Bauphasen der Architekt beauftragt wird.
Die Wahl des Architekten
Wer den Architekten auswählt, so kann es vorteilhaft sein, sofern er schon Häuser in der jeweiligen Gemeinde errichtet hat. Schließlich würde er sich mit den hiesigen Gepflogenheiten auskennen. Ferner kennt er die formalen Richtlinien bei den Baugenehmigungen. Sie können sowohl von Gemeinde zu Gemeinde als auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Das Honorar
Architekten können wie Rechtsanwälte sowie Ärzte in München und dem Rest Deutschlands das Honorar nicht selber festlegen. Für sie gilt die Honorarordnung für Architektenleistungen (kurz: HOAI). Hier wurden die Mindest- und Höchstsätze für Architektenleistungen festgelegt. Der Gesetzgeber wollte damit bezwecken, dass der Konkurrenzkampf nicht über den Preis, sondern vielmehr über die qualitative Arbeit stattfindet.
Die Berechnungsgrundlage des Honorars
Dabei dienen die reinen Baukosten als eine Berechnungsgrundlage für das Honorar des Architekten. Zu den reinen Baukosten gehören nicht nur die Nettokosten für die Baukonstruktion, sondern auch die Haustechnik. Allerdings beinhalten die reinen Baukosten nicht die Kosten für die Außenanlagen, das Grundstück, Einbauten, Erschließung und die Baunebenkosten.
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