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Absicherung bei Mietausfall

am 6. Oktober 2009 – 14:114 Kommentare
Absicherung bei Mietausfall

Die Readyfact Deutschland GmbH offeriert den Vermietern auf der Homepage www.mietausfall.de eine Absicherung von Mieten. Bevor ein Vertrag zustande kommt, wird jedes einzelne Mietverhältnis für 19,50 Euro geprüft. Anschließend bekommt der Vermieter das Recht, an Readyfact Deutschland GmbH Mietforderungen zu veräußern, sobald der Mieter nicht zahlt.

Der Vertrag zwischen Readyfact Deutschland GmbH und Vermieter

Im unbefristeten Vertrag wird vereinbart, dass der Vertrag mit einer sechsmonatigen Frist zum Ende des darauf folgenden Jahres gekündigt werden kann und der Vermieter von dieser Firma die Nettomiete je Monat erhält. Allerdings können die Vermieter lediglich die Mietverhältnisse absichern, in welchen es bislang keinen Ärger gab. Der Vermieter darf innerhalb der Laufzeit höchstens sechs Mietforderungen an die Firma verkaufen, wofür er pro Jahr und im Voraus 2 % der Jahresnettomiete zahlt. Ferner darf der Vermieter in den ersten zwei Monaten nach Abschluss des Vertrages noch keine Forderung veräußern und sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass bei der verkauften Mietforderung der Mieter zu Recht seine Miete nicht bezahlt hat, kann Readyfact Deutschland GmbH nicht nur sein Geld zurückfordern, sondern auch Schadensersatz verlangen.

Vor- und Nachteile einer solchen Absicherung

Der Vorteil solch einer Absicherung ist, dass man bei diesem Angebot keine weiteren Versicherungen abschließen muss wie es beispielsweise bei der Ausfallversicherung üblich ist. Sobald das Mietverhältnis endet oder der Vermieter die Wohnung verkauft, so wird das zu viel bezahlte Geld zurückbezahlt. Ein Nachteil ist, dass Readyfact Deutschland GmbH genauso wie ein Mieter zahlungsunfähig werden kann. Ferner ist bei der Vorprüfung der Vermieter nicht nur von der Redlichkeit dieser Firma abhängig, sondern der Vermieter weis nicht, wie und ob Readyfact Deutschland GmbH prüft, und der Vermieter muss auf jeden Fall 19,50 Euro zahlen.

Lohnt sich das Ganze?

Readyfact’s Konzept scheint sehr durchdacht zu sein. Um Missbrauch zu unterbinden, erfolgt eine Vorprüfung durch diese Firma, wofür sie allerdings eine Gebühr verlangt und ohne zu erklären, ob und was sie genau prüft. Der Vermieter muss sich jedoch fragen, ob für ihn 2 % der Jahresmieten Wert sind, seinen Mietausfall abzusichern. Er muss aber auch damit rechnen, dass Readyfact Deutschland GmbH insolvent gehen kann.

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4 Kommentare »

  • Frank sagt:

    Das ist ein nettes Konzept, aber viel zu teuer mit viel zu wenig Absicherung. Eine bessere Lösung bietet die “Mietnomadenversicherung” des Deutscher Mietkautionsbund e.V. (www.mietkautionsbund.de). Sofern der Mieter hier Mitglied ist und dem Vermieter entsprechend eine Mietbürgschaft der R+V Versicherung vorgelegt hat, kann sich der Vermieter zusätzlich mit Summen von 5.000, 10.000 oder 15.000 EUR gegen Schäden bzw. unbezahlte Miete absichern. Die Jahresprämie liegt hierfür zwischen ca. 55 und 100 EUR. Voraussetzung ist, dass die Summe aus der Mietbürgschaft zur Deckung des Schadens nicht ausreicht.

  • Dr. Schreiber sagt:

    Die Betrachtung einer “Mietnomadenversicherung” greift meines Erachtens für zu kurz. Nach Definition sind sog. Mietnomaden – korrekt: Einmietbetrüger – Personen welche bei Einzug in die Wohnung bereits die Absicht verfolgen keine Miete zu zahlen. (Vgl. „Mietnomaden“ oder „Miettouristen“ sind im juristischen Sinne „Einmietbetrüger“, in: Deutscher Bundestag, Drucksache 16/1844, 16.06.2006; Vgl. auch § 543 Abs. 3 BGB, § 885 Abs. 1 ZPO).

    Diese Personengruppe wird medial Unterstützt und dadurch zu einem größeren Problem sterilisiert. Diese Ansicht vertritt auch die Bundesregierung: “Die Polizeiliche Kriminalstatistik für die Jahre 2006 und 2007 weist für den „Einmietbetrug“ weiterhin rückläufige Zahlen aus (…) was einerseits auf die bessere Wirtschaftslage und andererseits auf verbesserte Angebote der Schuldnerberatung
    zurückzuführen sei.” (Vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 16/1844, 16.06.2006)

    Weiter stellt sich die Frage, wann die R+V Versicherung einen “Einmietbetrug” akzeptiert. Hierzu müsste man sich sehr genau die Versicherungsbedingungen ansehen. Bei der Mietausfallvesicherung sieht dies für meine Begriffe auf den ersten Blick anders aus, da der Ausfall nicht auf ein bestimmtes Ereignis geknüpft ist (in diesem Fall der Einmietbetrug). Damit deckt die Versicherung auch Schäden ab, welche durch andere Umstände hervorgerufen werden als der bewusste Einmietbetrug – und das ist nun mal statistisch ein Vielfaches.

    Lange Rede kurzer Sinn: Finger Weg von dubiosen Versicherungsprodukten – mögen diese auch billiger sein als andere – denn am Ende staht man trotzdem ohne Versicherungsschutz da.

  • Frank sagt:

    Es ist immer wieder erstaunlich, mit welchem Recht sich manche Menschen berufen fühlen, anderen gute Ratschläge zu erteilen und neue Produkte schlecht zu machen ohne in der Sache selbt auch nur ansatzweise recherchiert zu haben. Der Begriff “Mietnomadenversicherung” ist hier nur ein griffiges Schlagwort. Einzige Anspruchsvoraussetzung ist nämlich, dass die bestehende Mietkautionsbürgschaft nicht ausreicht und der Schaden (Beschädigung an der Wohnung, unbezahlte Miete) darüber hinausgeht. Keine Obliegenheiten oder verdeckte Ausschlussklauseln. Das ganze wie gesagt nur für Mieter, die Mitglied im Deutscher Mietkautionsbund e.V. sind und eine entsprechende Bürgschaft der R+V dem Vermieter gegeben haben. Insoweit ist das Readyfact Konzept vielleicht etwas einfacher umsetzbar, aber vom Preis-Leistungsverhältnis her meilenweit entfernt.

  • Michael M. Kuhlmann sagt:

    Jeder der hier schreiben kann, kann bestimmt auch lesen. Noch gibt es nicht so viele Konzepte, so dass es recht einfach ist diese zu vergleichen. Die Versicherer und erst recht die Vermittler (auch ich) werden mit dem Produkt nicht reich. Allerdings gibt es viele Falschmeldungen und jeder der sich interessiert sollte sich anhand der Unterlagen seine eigenen Meinung bilden. Wenn ich einen Fernseher kaufe, habe ich es damit viel schwerer.
    Die Leistung einer damit verbundenen Kautionsversicherung bei der R+V sollte genauso damit verglichen werden!

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