Die Umkehrhypothek – Teil 1
Die Rente kann man mittels einer Umkehrhypothek aufbessern. Dabei können die Senioren ihr Eigenheim zu Geld machen. Sie können dennoch weiterhin in dieser Immobilie wohnen.
Verrentung einer Immobilie aufgrund von Geldmangel
Zahlreiche Rentner wohnen in ihren bereits abbezahlten Immobilien. Häufig bekommen sie aber eine niedrige Rente. Ihnen fehlt es oftmals an Geld wie z. B. für große Anschaffungen oder Modernisierungen. Trotzdem wollen einige Senioren ihre Immobilie zu Lebzeiten verkaufen.
Die Verrentung von Immobilien
Eine Verrentung der Immobilie kann eine Lösung für mögliche finanzielle Engpässe sein. Eine Möglichkeit der Verrentung wäre die Umkehrhypothek. Der Eigentümer einer Immobilie bekommt ein Darlehen auf diese Immobilie. Für dieses Darlehen muss der Eigentümer weder Tilgung noch Zinsen zahlen.
Wie funktioniert die Umkehrhypothek?
In Abhängigkeit des Angebots kann er die Verrentung der Immobilie in Form von einer Einmalzahlung bzw. Rente oder einer Mischform erhalten. Sobald der letzte Eigentümer verstirbt oder für immer auszieht bzw. das Haus verkauft wird, wird das Darlehen zuzüglich Zinsen fällig. Der Verkaufserlös der Immobilie geht an den Kreditgeber. Die Erben können natürlich auch den Kredit tilgen und dadurch die Immobilie behalten.
Immorentenplus der DKB
Mit Immorentenplus offeriert die Immokasse, deren Sitz in Grünwald ist, die Umkehrhypothek der DKB. Dabei gelten die folgenden Bedingungen. Zum Einen muss der Eigentümer Minimum 65 Jahre alt sein. Zum Anderen muss die Immobilie kaum belastet oder schuldenfrei sein.
Weitere Voraussetzungen für Immorentenplus der DKB
Ferner ist der Eigentümer für die Instandhaltung verantwortlich und er muss die Immobilie selbst nutzen. Der Kredit wird von der Immokasse einmalig bezahlt. Der Darlehensbetrag ist vom Immobilienwert und vom Alter des Rentners abhängig. Die Kreditsumme beträgt maximal 15 % bis 35 % des jeweiligen Immobilienwerts, wobei der Kredit relativ teuer ist.
Die Rückzahlung des Kredits
Die Kreditschuld verdoppelt sich schon nach 10 Jahren durch Pauschalen, Zinsen und Gebühren. Sobald die Eigentümer nach etlichen Jahren in ein Pflegeheim ziehen, müssen die Eigentümer den deutlich höheren Darlehensbetrag zurückzahlen. Trotz alledem müssen die Eigentümer oder die Erben mit keiner Überschuldung rechnen. Die Rückzahlung des Darlehens ist durch die Immobilie abgesichert.
Hier geht es zu Teil 2.
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